Verkehrswert
Verkehrswert
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Verkehrswert
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Anlässe
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Immobilienarten
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Honorar und Ablauf
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Bauschäden
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Verkehrswert
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Anlässe
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Immobilienarten
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Honorar und Ablauf
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Bauschäden
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Verkehrswert
Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Das Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist, dass ein möglichst marktkonformer Wert des Grundstücks zu bestimmen ist. Nach der einschlägigen Literatur und den Wertermittlungsvorschriften (Immobilienwertverordnung (kurz: ImmoWertV)) werden mehrere Verfahren angeboten.
Je nach Anlass wird das Verfahren ausgewählt. Zur Stützung des ersten Verfahrens wird ein zweites Verfahren herangezogen.
Verkehrswert
Der Verkehrswert wird nach § 194 BauGB wie folgt definiert:
„Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsächlichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre.“
Das Ziel jeder Verkehrswertermittlung ist, dass ein möglichst marktkonformer Wert des Grundstücks zu bestimmen ist. Nach der einschlägigen Literatur und den Wertermittlungsvorschriften (Immobilienwertverordnung (kurz: ImmoWertV)) werden mehrere Verfahren angeboten.
Je nach Anlass wird das Verfahren ausgewählt. Zur Stützung des ersten Verfahrens wird ein zweites Verfahren herangezogen.
Anlässe
Sie wollen wissen wofür Sie ein Gutachten verwenden können? Diese Anlässe können sein:
- Hausverkauf
- Erbauseinandersetzung
- Erbschaft
- Steuerliche Bewertungen
- Zwangsversteigerungen
Anlässe
Sie wollen wissen wofür Sie ein Gutachten verwenden können? Diese Anlässe können sein:
- Hausverkauf
- Erbauseinandersetzung
- Erbschaft
- Steuerliche Bewertungen
- Zwangsversteigerungen
Immobilienarten
Je nach Anlass der Wertermittlung erstellen wir Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie. Doch welche Immobilienarten gibt es?
Immobilienarten werden unterschieden in bebaute und unbebaute Grundstücke. Je nach Anlass der Wertermittlung erstellen wir Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) i.S.d. § 194 des BauGB für bebaute und unbebaute Grundstücke unter Berücksichtigung von Rechten und Belastungen. Hierzu einige Beispiele:
Bebaute Grundstücke mit Immobilien der Art:
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser / Doppelhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohnungen
- Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
- Sonderimmobilien (z.B. Hotels)
- Industriegebäude (z.B. Hallen, Werkstätten)
- Sozialimmobilien (z.B. Altenheime)
- Denkmalobjekte
- Villen
Unbebaute Grundstücke
- Flächen der Land- und Forstwirtschaft
Rechte und Belastungen
- Wegerechte
- Nießbrauch
- Wohnungsrechte
- Erbbaurechte
- Reallasten
- Baulasten
- Leitungsrechte
- Überbau
Immobilienarten
Je nach Anlass der Wertermittlung erstellen wir Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) einer Immobilie. Doch welche Immobilienarten gibt es?
Immobilienarten werden unterschieden in bebaute und unbebaute Grundstücke. Je nach Anlass der Wertermittlung erstellen wir Gutachten über den Verkehrswert (Marktwert) i.S.d. § 194 des BauGB für bebaute und unbebaute Grundstücke unter Berücksichtigung von Rechten und Belastungen. Hierzu einige Beispiele:
Bebaute Grundstücke mit Immobilien der Art:
- Einfamilienhäuser
- Zweifamilienhäuser / Doppelhäuser
- Mehrfamilienhäuser
- Wohnungen
- Gewerbeimmobilien
- Bürogebäude
- Sonderimmobilien (z.B. Hotels)
- Industriegebäude (z.B. Hallen, Werkstätten)
- Sozialimmobilien (z.B. Altenheime)
- Denkmalobjekte
- Villen
Unbebaute Grundstücke
- Flächen der Land- und Forstwirtschaft
Rechte und Belastungen
- Wegerechte
- Nießbrauch
- Wohnungsrechte
- Erbbaurechte
- Reallasten
- Baulasten
- Leitungsrechte
- Überbau
Honorar und Ablauf
Oft werden wir gefragt, ob wir gerade mal ganz kurz mitteilen können, was die Erstellung eines
Verkehrswertgutachtens kostet bzw. ob wir eine grobe Einschätzung vornehmen können.Jede Immobilie ist ein wertvoller und großer Vermögensgegenstand mit einem erheblichen Wert.
Die Erstellung eines Gutachtens erfordert ein qualifiziertes und fundiertes
Fachwissen, eine gute Kenntnis des Marktes sowie einen erheblichen Aufwand an Zeit.Es kommt darauf an, wofür Sie das Gutachten benötigen (Anlass), um welche Immobilienart es sich handelt und welche Unterlagen Sie bereits haben bzw. welche Unterlagen wir noch besorgen müssen.
Wir gehen folgendermaßen vor:
-
Sie nehmen Kontakt mit uns auf (via Homepage/Telefon/Email).
-
Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Vorab-Besichtigungstermin. Danach unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Bei Angebotsannahme vereinbaren wir einen Termin zur Objektbesichtigung.
-
Wir machen uns an die Arbeit und melden uns bei Ihnen, sobald wir mit der Erstellung des Verkehrswertgutachtens fertig sind.
Honorar und Ablauf
Oft werden wir gefragt, ob wir gerade mal ganz kurz mitteilen können, was die Erstellung eines
Verkehrswertgutachtens kostet bzw. ob wir eine grobe Einschätzung vornehmen können.Jede Immobilie ist ein wertvoller und großer Vermögensgegenstand mit einem erheblichen Wert.
Die Erstellung eines Gutachtens erfordert ein qualifiziertes und fundiertes
Fachwissen, eine gute Kenntnis des Marktes sowie einen erheblichen Aufwand an Zeit.Es kommt darauf an, wofür Sie das Gutachten benötigen (Anlass), um welche Immobilienart es sich handelt und welche Unterlagen Sie bereits haben bzw. welche Unterlagen wir noch besorgen müssen.
Wir gehen folgendermaßen vor:
-
Sie nehmen Kontakt mit uns auf (via Homepage/Telefon/Email).
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Wir melden uns bei Ihnen und vereinbaren einen Vorab-Besichtigungstermin. Danach unterbreiten wir Ihnen ein Angebot. Bei Angebotsannahme vereinbaren wir einen Termin zur Objektbesichtigung.
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Wir machen uns an die Arbeit und melden uns bei Ihnen, sobald wir mit der Erstellung des Verkehrswertgutachtens fertig sind.
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Bauschäden
Wir kennen uns mit Bauschäden/Schimmelschäden/Feuchtigkeitsschäden aus.
Bitte beachten Sie: Wir sind nicht zuständig um einen entsprechenden Renovierungsaufwand hierfür zu kalkulieren. Es gibt speziell ausgebildete Bauschadenssachverständige.
Bauschäden
Wir kennen uns mit Bauschäden/Schimmelschäden/Feuchtigkeitsschäden aus.
Bitte beachten Sie: Wir sind nicht zuständig um einen entsprechenden Renovierungsaufwand hierfür zu kalkulieren. Es gibt speziell ausgebildete Bauschadenssachverständige.